Ihr Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung.
Unsere Dienstleistungen werden von vielen geschätzt und vertraut. Vertrauen auch Sie auf unsere Kompetenz und Zuverlässigkeit.
Unser Team ist engagiert, messbare Ergebnisse zu liefern und greifbare Erfolge zu erzielen.
Unser Unternehmen hat sich mit der Unterstützung tausender Kunden als vertrauenswürdiger Partner in der Bereitstellung außergewöhnlicher Dienstleistungen bewährt.
Wir sind begeistert von unserer Arbeit und davon, wie sie sich positiv auf unsere Kunden auswirkt.
Als Selbstständiger kann man nach dem 55. Lebensjahr die PKV verlassen, jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Für sozialversicherungspflichtige Angestellte gibt es nach derzeitigem Stand keine Möglichkeit, die PKV nach dem 55. Lebensjahr zu verlassen.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) können je nach Tarif, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang stark variieren. Laut Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale kann der Beitrag bis zur Rente um das Dreifache steigen.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) können stark variieren. Bei einem Basistarif sind die Leistungen der GKV vergleichbar. Hochleistungstarife der PKV bieten jedoch oft mehr Leistungen, die durch Zusatzversicherungen ergänzt werden können, um einen ähnlichen Schutz wie in der PKV zu erhalten.
Das ist korrekt. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erfordert die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, die sorgfältig geprüft werden müssen. Diese Voraussetzungen unterscheiden sich für Angestellte, Selbstständige und Rentner erheblich und sollten von einem Juristen oder einem Versicherungsexperten geprüft werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter „GKV Wechsel“.
Nein, ein Gewerbe muss beim Wechsel in die GKV nicht zwingend abgemeldet werden. Es gibt Wege, wie Selbstständige in die GKV wechseln können, ohne ihr Gewerbe aufzugeben.
Ja, es gibt Möglichkeiten, über die Familienversicherung in die GKV zu wechseln. Wir zeigen unseren Kunden gerne, wie dieser Weg aussehen kann.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterliegt dem Kontrahierungszwang, was bedeutet, dass sie verpflichtet ist, jeden aufzunehmen, der die Voraussetzungen erfüllt. Es gibt keine Gesundheitsprüfung in der GKV. Eine Gesundheitsprüfung erfolgt nur bei der PKV zur Risikobewertung und Beitragsermittlung.
Ja, ein Wechsel in die GKV ist eigenständig möglich. Es wird jedoch empfohlen, einen Anwalt oder Experten zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Wechsel reibungslos verläuft.