Der Basistarif ist eine spezielle Variante in der privaten Krankenversicherung (PKV) in Deutschland. Er wurde eingeführt, um Menschen, die sich die regulären Tarife der PKV nicht mehr leisten können und keinen Anspruch auf eine kostenfreie Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben, dennoch einen Krankenversicherungsschutz zu gewähren.
Der Basistarif bietet einen grundlegenden Versicherungsschutz, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ähnelt. Er enthält eine Mindestausstattung an Leistungen, die gesetzlich festgelegt sind. Der Versicherer darf niemanden aufgrund seines Gesundheitszustandes ablehnen oder einen Risikozuschlag erheben. Jedoch haben Ärzte bei Basistarif-Versicherten keine Behandlungspflicht. Das hat zur Folge das Basistarifpatienten nachdem Gebührensatz der PKV abgerechnet werden und der Versicherte die Differenz der nicht erstattungsfähigen Leistungen des Arztes selber trägt.
Die Beiträge für den Basistarif sind begrenzt und orientieren sich an
den Höchstsätzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Basistarif soll eine soziale
Absicherung für Personen mit niedrigem Einkommen darstellen und den Zugang zu einer
Krankenversicherung ermöglichen.
In Deutschland gibt es rund 7,3 Millionen Personen
mit
einer privaten Krankenversicherung. Zurzeit nutzen lediglich etwa 12.000 Personen den
Basistarif, was etwa 0,16% entspricht. Viele Versicherte entscheiden sich dafür, vom
Basistarif zurück zu ihrem vorherigen Tarif zu wechseln, da dieser alles andere als
kostengünstig angesehen wird.