Die Familienversicherung ist eine Möglichkeit innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland, bei dem Familienangehörigen des Versicherten beitragsfrei mitversichert werden zu können. Diese Regelung ermöglicht es, dass bestimmte Familienmitglieder ohne eigene Einkünfte oder mit niedrigem Einkommen kostenlosen Zugang zur Krankenversicherung erhalten.
Die Familienversicherung gilt für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie für Kinder. Die Voraussetzung für die beitragsfreie Familienversicherung von Ehepartnern ist, dass diese kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen haben. Die Mitversicherung der Kinder ist grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich. Unter bestimmten Umständen kann die Mitversicherung von Kindern über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum 23. Lebensjahr erfolgen, beispielsweise wenn sie sich in Ausbildung oder im Studium befinden. Bei Kindern mit einer Behinderung besteht auch über das 23. Lebensjahr hinaus die Möglichkeit der Mitversicherung in der Familienversicherung.
Die Familienversicherung umfasst die gleichen Leistungen wie die reguläre gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dazu gehören ambulante und stationäre Behandlungen, Arzneimittel, Vorsorgeuntersuchungen, Rehabilitation, und vieles mehr. Familienmitglieder haben Anspruch auf dieselben Leistungen wie der Hauptversicherte.
Es ist wichtig zu beachten, dass auch bei der Familienversicherung die individuellen Voraussetzungen und gesetzlichen Regelungen beachtet werden müssen. Bei Fragen zur Familienversicherung und den konkreten Bedingungen prüfen wir gerne Ihre Möglichkeiten zum Wechsel.