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PKV

Die Gebührenordnung der privaten Krankenversicherung

Die Gebührenordnung in der privaten Krankenversicherung (PKV) bezieht sich auf eine Struktur, nach der ärztliche Leistungen und Behandlungen abgerechnet werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) verwendet, nutzt die PKV die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Die GOÄ und GOZ listen eine Vielzahl von medizinischen Leistungen und Behandlungen auf und legen für jede dieser Leistungen eine entsprechende Gebühr fest. Die Gebührenhöhe wird dabei nicht durch eine festgelegte Gebührenklasse bestimmt, sondern durch die Art und den Umfang der erbrachten Leistung.

Die PKV-Versicherungsunternehmen erstatten ihren Versicherten die Kosten, die gemäß der GOÄ bzw. GOZ von Ärzten und Zahnärzten in Rechnung gestellt werden. Es gibt keine vorgeschriebenen einheitlichen Gebührensätze, sodass die tatsächliche Höhe der Erstattung von der individuellen Tarifstruktur des Versicherungsvertrags abhängt.

Die Gebührenordnung in der PKV gewährleistet eine flexible Abrechnung von ärztlichen Leistungen und Behandlungen, erfordert aber auch eine gewisse Transparenz und Verständnis seitens der Versicherten über die Kostenstruktur medizinischer Leistungen. Oft rechnen Ärzte bei PKV Patienten höher ab. Eine Überschreitung bis 20 Prozent der veranschlagten Kosten ist möglich. Bei größeren Abweichungen muss Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt dies rechtzeitig vor der Behandlung oder vor dem nächsten Behandlungsschritt mitteilen. So haben Sie immer noch die Möglichkeit von der Behandlung Abstand zu nehmen.

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